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• Große Anfrage 0347 / VI
Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin
VI. Wahlperiode
Ursprung: Große Anfrage, Fraktion der FDP
Große Anfrage Fraktion der FDP
Drs.-Nr.: 0347/VI
Verfasser: Strempel, Dennis
Wasserskianlage und Freibad gehören nicht ins Naturschutzgebiet!
Beratungsfolge:
Datum: 24.05.2007
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
In welchem Umfang findet der § 26a des Berliner Naturschutzgesetzes Anwendung für den Elsensee?
Welche Auswirkungen hat die Berücksichtigung des § 26a des Berliner Naturschutzgesetzes auf das Vorhaben der Linkspartei. PDS und CDU eine Wasserskianlage sowie ein Freibad am Elsensee einzurichten, und welche Zeitschiene bzw. Planung liegt der Umsetzung des genannten Vorhabens zugrunde?
Welche Möglichkeiten gibt es aus Sicht des Bezirksamtes überhaupt noch, das Vorhaben, eine Wasserskianlage sowie ein Freibad am Elsensee einzurichten, zu verhindern?
Wie ist das Vorhaben (Wasserskianlage sowie ein Freibad am Elsensee), unter Anbetracht bzw. Berücksichtigung des § 42 Bundesnaturschutzgesetz, welcher im genannten Gebiet Anwendung findet, zu realisieren?
Ist davon auszugehen, dass der Bezirk sich auf § 62 Bundesnaturschutzgesetz beruft und bei der obersten Naturschutzbehörde ein
Befreiungsverfahren durchzuführen gedenkt?
>>>> Antwort des Bezirksstadtrat für Ökologische Stadtentwicklung

